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Sehr verehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

wie Sie sicher bereits aus der Tagespresse entnommen haben, kommen auf Sie als Patienten sowie auf uns als Leistungserbringer mit der Gesundheitsreform 2004 einschneidende Veränderungen zu.

  • So werden in Zukunft nichtrezeptpflichtige Arzneimittel (bis auf wenige  Ausnahmen, die vom Gesundheitsministerium noch festzulegen sind) nicht mehr von der Krankenkasse übernommen.
  • Die Zuzahlungen zu Arznei- u. Verbandmitteln wird  10 % des Arzneimittelpreises pro Packung, mindestens aber 5 Euro und maximal 10 Euro, betragen.

Eine Änderung gibt es auch hinsichtlich der Zuzahlungsbefreiung :

  • Am 1.1.2004 verlieren alle Zuzahlungsbescheide ihre Gültigkeit.
  • Jeder Patient muß maximal 2% seines jährlichen Bruttoeinkommens an Zuzahlung leisten. Eingerechnet werden hier die Zuzahlungen zu Arznei- u. Verbandmitteln, die Praxisgebühr sowie die Zuzahlung zu Krankenhausaufenthalten.
  • Für im Haushalt lebende Kinder oder Ehegatten ohne Einkommen können Freibeträge zur Ermittlung des anrechenbaren Bruttoeinkommens angesetzt werden.
  • Ist das Soll von 2% erfüllt, kann man sich befreien lassen.
  • Im Jahr darauf beginnt die Rechnung von neuem.

Ausnahme: Für chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze 1% vom Bruttoeinkommen.

Hinsichtlich dieser Verfahrensweise ist es wichtig, alle Zuzahlungen genauestens zu dokumentieren. Deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen:

Ihre Kundenkarte bei jedem Besuch vorzulegen oder der Mitarbeiterin im Verkauf zu sagen, daß Sie im Besitz einer Kundenkarte sind.

Allen Kunden, die noch keine Kundenkarte haben und regelmäßig oder häufig zu uns kommen, empfehlen wir, sich eine Karte von uns aushändigen zu lassen.

Nur so ist eine lückenlose Dokumentation garantiert und es ist nicht notwendig, einzelne Quittungen aufzuheben oder immer ein Zuzahlungsheft bei sich haben zu müssen.

Abgesehen von der Dokumentation der Zuzahlung bietet Ihnen unsere Kundenkarte auch weitere Vorteile wie

Rabatt auf verschiedene Produktgruppen wie z.B. Teststreifen, Meßgeräte, Verbandstoffe, Kosmetik u.v.m., die Verwaltung der Befreiungen von der Zuzahlung, die Prüfung von Nebenwirkungen und Wechselwirkungen Ihrer Medikamente untereinander.

Das verbessert insbesondere Ihre persönliche Arzneimittelsicherheit, besonders wenn man bedenkt, daß ab Januar viele Medikamente selbst gekauft werden müssen, zu denen Sie sich bei uns vor Ort und persönlich beraten lassen können.

Wir werden uns auf die veränderten Bedingungen einstellen und Ihnen auch weiterhin ein guter Berater in Sachen Gesundheit sein.

Die Mitarbeiter/innen
Ihrer Sonnenberg-Apotheke

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Sonnenberg-Apotheke - Fürstenstraße 55 - 09130 Chemnitz - Tel. 0371 4021 211 Fax: 0371 4021 222
Internet: www.sonnenberg-apotheke.de Email:

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