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Sonnenberg-Apotheke ChemnitzKeine Zuzahlung bei vielen Arzneimitteln seit dem 1.7.2006 |
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Seit dem 1. Juli 2006 sind mehr als 2.000 rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Zuzahlung erhältlich. Diese Regelung wurde mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) beschlossen. Für preisgünstige Arzneimittel, deren Preis mindestens 30% unter dem von den Krankenkassen festgelegten sog. Festbetrag liegt, wird die Zuzahlungspflicht aufgehoben. Einige Hersteller haben bereits ihre Preise so weit gesenkt, dass ihre Medikamente ohne Zuzahlung abgegeben werden dürfen. Da die Zuzahlungsfreiheit vom Preis des Arzneimittels abhängt, unterliegt dies natürlich auch Veränderungen. Es können ständig Arzneimittel hinzukommen, aber auch wegfallen. Deshalb gibt es eine Liste mit den zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln, die 14tägig aktualisiert wird. Diese Liste kann im Internet als pdf-Datei unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.aponet.de/apotheke/ampreise/zuzahlung/ Wie erhalten Sie ein solches Arzneimittel? Sie können mit Ihrem Arzt sprechen, daß er ihnen ein zuzahlungsbefreites Arzneimittel verordnet. oder Sollte Ihr Arzt nur einen Wirkstoff verordnen, so können wir, falls vorhanden, ein befreites Arzneimittel auswählen. oder Ihr Arzt verordnet ein bestimmtes Arzneimittel und gestattet der Apotheke durch Weglassen des sog.“Aut-idem-Kreuzes“ auf dem Rezept den Austausch in ein anderes wirkstoffgleiches Präparat. In unserem Shop finden Sie bei einem entsprechenden Arzneimittel den Vermerk "zuzahlungsfrei". |
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