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Die Impfung!
Die ideale Impfzeit ist von September-Oktober. Das ist die Zeit vor Beginn der Influenza.
Auch ein späterer Zeitpunkt ist noch möglich, aber die Gefahr einer vorherigen Ansteckung steigt.
Empfohlen wird die Grippe-Schutzimpfung chronisch Kranken, Menschen über 60 Jahren, bestimmten gefährdeten Berufsgruppen (Ärzte, Krankenschwestern, Lehrer, Personen im öffentlichen Dienst oder die anderweitig mit vielen Personen in Kontakt kommen).
Ob eine Impfung für Kinder und Kleinkinder angezeigt ist, sollte in jedem Fall der Kinderarzt entscheiden. Auch bei Schwangeren sollte der Arzt über die Durchführung einer Impfung entscheiden.
Personen mit bekannter Allergie gegen Hühnereiweiß dürfen nicht geimpft werden, da Hühnereiweiß für die Impfstoffherstellung als Ausgangsstoff verwendet wird.
Die Grippeimpfung wird jährlich neu entwickelt und nach den Empfehlungen der WHO hergestellt. Mit Hilfe eines dichten Überwachungssystems der WHO in vielen Ländern der Erde, das die Entwicklung und Ausbreitung von Viren beobachtet, wird gewährleistet, dass der jährliche Impfstoff auch Antigene gegen den aktuellen Virusstamm enthält.
Zwei Wochen nach der Impfung setzt der Impfschutz ein. Nachdem die inaktivierten Grippeviren (inaktivierte Erreger sind so geschwächt, daß sie keine Erkrankung bei einem ansonsten gesunden Menschen auslösen können) in den Körper gelangen, produziert der Organismus Antikörper , um die Erreger unschädlich zu machen. Ca. zwei Wochen nach der Impfung sind so viele Antikörper gebildet, daß der Geimpfte immun gegenüber Grippeviren ist. Der Schutz hält während der gesamten Grippesaison an, so dass nur eine Impfung notwendig ist.
Die Grippeschutzimpfung schützt nicht vor Erkältungen und grippalen Infekten.
In der Regel ist die Impfung gut verträglich. Es kann an der Einstichstelle vorübergehend zu leichten Rötungen und Schwellungen kommen. Mögliche Körperreaktionen, die aber nach spätestens zwei Tagen wieder verschwinden, sind:
Abgeschlagenheit, Müdigkeit, leichte Temperaturerhöhung, Kopf- u. Gliederschmerzen, Schweißausbrüche oder Frieren.
Das Immunsystem wird durch eine Schutzimpfung vorübergehend geschwächt. Infektionsquellen sollten daher gemieden werden und das Immunsystem mit wirksamen Maßnahmen wie ausgewogener, vitaminreicher Ernährung, ausreichend Schlaf, Bewegung an frischer Luft unterstützt werden.
Personen, die nach empfohlener Schutzimpfung einen Impfschaden erleiden, haben einen Versorgungsanspruch gemäß §51ff Bundesseuchengesetz (BSeuchG).
Seit einiger Zeit ist in der Schweiz ein Impfstoff zugelassen, der als Nasenspray appliziert wird. Diese Impfung per Nasenspray gewährleistet Impfschutz ohne Injektion mit der Nadel.
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